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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist eine private Unfallversicherung eine preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dies ist aus mehreren Gründen nicht der Fall:

  1. Lediglich 3% aller Erwerbsminderungen beruhen auf einem Unfall (Quelle: VDR 1993-1997).
  2. Die Unfallversicherung leistet entsprechend dem nach der sogenannten Gliedertaxe festgelegten Invaliditätsgrad aufgrund eines Unfalls, nicht jedoch entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit selbst. Letztere hängt nämlich nicht nur von der Art der Krankheit, sondern auch von dem konkret ausgeübten Beruf ab. Unter Umständen ist der Verlust eines Körperteils für eine konkrete berufliche Tätigkeit sehr viel wichtiger, als in der Gliedertaxe bestimmt.
  3. Die private Unfallversicherung leistet in der Regel nur einmalige Zahlungen, während in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer oder zum Tod der versicherten Person oder ihrer Reaktivierung bezahlt wird.

Muss die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse eingestellt sein, wenn die private Versicherung Berufsunfähigkeitsrente zahlt?

Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen unabhängig von weiteren Leistungen für die versicherte Person. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die gesetzliche Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat. Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit erfolgt unabhängig voneinander.

Wird die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zum Krankentagegeld gezahlt?

Grundsätzlich fällt mit Eintritt der Berufsunfähigkeit die Leistungspflicht bei der Krankentagegeldversicherung weg. Die privaten Krankenversicherer leisten i.d.R. maximal bis zum Ende des Versicherungsvierteljahres, in welchem die Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit in der Lebensversicherung kann die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung jedoch nicht rückwirkend festgestellt werden. Außerdem wird bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Krankenversicherung keine Verweisbarkeit geprüft.

Dies hat zur Folge, dass sich längerfristige zeitliche Überschneidungen zwischen Krankentagegeldleistungen und Berufsunfähigkeitsrenten ergeben können. Das gilt insbesondere dann, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund 6monatiger ununterbrochener Krankheit eintritt.

Unter solchen Umständen empfiehlt es sich besonders, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer 6monatigen Karenzzeit zu vereinbaren. Daraus ergibt sich eine Beitragsersparnis von circa 10%.

Ist die Berufsunfähigkeitsrente für privat Krankenversicherte empfehlenswert?

Da Berufsunfähigkeit ein allgegenwärtiges Lebensrisiko darstellt, ist eine entsprechende Absicherung in jedem Fall empfehlenswert. Denn die Krankenversicherungen stellen ihre Krankentagegeldleistungen ja nicht deshalb ein, weil jemand eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, sondern weil jemand berufsunfähig geworden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die berufsunfähigen Krankenversicherten auch eine entsprechende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus einer Lebensversicherung haben.

 
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