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Antworten
auf häufig gestellte Fragen
Ist eine private Unfallversicherung eine preiswerte Alternative zur
Berufsunfähigkeitsversicherung?
Dies ist aus mehreren Gründen nicht der Fall:
- Lediglich 3% aller Erwerbsminderungen beruhen auf einem Unfall (Quelle:
VDR 1993-1997).
- Die Unfallversicherung leistet entsprechend dem nach der sogenannten
Gliedertaxe festgelegten Invaliditätsgrad aufgrund eines Unfalls,
nicht jedoch entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit selbst.
Letztere hängt nämlich nicht nur von der Art der Krankheit,
sondern auch von dem konkret ausgeübten Beruf ab. Unter Umständen
ist der Verlust eines Körperteils für eine konkrete berufliche
Tätigkeit sehr viel wichtiger, als in der Gliedertaxe bestimmt.
- Die private Unfallversicherung leistet in der Regel nur einmalige
Zahlungen, während in der Berufsunfähigkeitsversicherung die
Leistung bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer oder zum Tod
der versicherten Person oder ihrer Reaktivierung bezahlt wird.
Muss die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse eingestellt
sein, wenn die private Versicherung Berufsunfähigkeitsrente zahlt?
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen
unabhängig von weiteren Leistungen für die versicherte Person.
Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die gesetzliche Krankenkasse
die Krankengeldzahlung eingestellt hat. Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit
erfolgt unabhängig voneinander.
Wird die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zum Krankentagegeld
gezahlt?
Grundsätzlich fällt mit Eintritt der Berufsunfähigkeit
die Leistungspflicht bei der Krankentagegeldversicherung weg. Die privaten
Krankenversicherer leisten i.d.R. maximal bis zum Ende des Versicherungsvierteljahres,
in welchem die Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist. Im Gegensatz
zur Berufsunfähigkeit in der Lebensversicherung kann die Berufsunfähigkeit
in der Krankentagegeldversicherung jedoch nicht rückwirkend festgestellt
werden. Außerdem wird bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit
in der Krankenversicherung keine Verweisbarkeit geprüft.
Dies hat zur Folge, dass sich längerfristige zeitliche Überschneidungen
zwischen Krankentagegeldleistungen und Berufsunfähigkeitsrenten ergeben
können. Das gilt insbesondere dann, wenn die Berufsunfähigkeit
aufgrund 6monatiger ununterbrochener Krankheit eintritt.
Unter solchen Umständen empfiehlt es sich besonders, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
mit einer 6monatigen Karenzzeit zu vereinbaren. Daraus ergibt sich eine
Beitragsersparnis von circa 10%.
Ist die Berufsunfähigkeitsrente für privat Krankenversicherte
empfehlenswert?
Da Berufsunfähigkeit ein allgegenwärtiges Lebensrisiko darstellt,
ist eine entsprechende Absicherung in jedem Fall empfehlenswert. Denn
die Krankenversicherungen stellen ihre Krankentagegeldleistungen ja nicht
deshalb ein, weil jemand eine Berufsunfähigkeitsrente erhält,
sondern weil jemand berufsunfähig geworden ist. Dies gilt unabhängig
davon, ob die berufsunfähigen Krankenversicherten auch eine entsprechende
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus einer Lebensversicherung
haben.
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